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Bußgeldverfahren


Das Bußgeldverfahren dient der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

Das Vorverfahren des Bußgeldverfahrens endet bei Ahndung mit dem Bußgeldbescheid. Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid ist der Einspruch, der binnen 2 Wochen nach Zustellung bei der Verwaltungsbehörde eingelegt werden muss.

Wenn die Verwaltungsbehörde dem Einspruch nicht abhilft, wird die Sache in dem Großteil der Fälle über die Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht vorgelegt, dass sodann in einer Hauptverhandlung die Sache verhandelt.

Die Hauptverhandlung ähnelt der Hauptverhandlung in Strafsachen.

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