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Unterlassungsklage bei Verleumdung?


Der "Gute Ruf" ist im Geschäftsleben wie im privaten Bereich entscheidend. Wird der "Gute Ruf" durch das Verbreiten von Unwahrheiten über eine Person geschädigt, werden hiermit zugleich Persönlichkeitsrechte verletzt. Dies gilt gleichermaßen für Äußerungen im Internet wie mündlich gegenüber Dritten.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. van Lengerich aus Bremen verttritt Ihre Interessen bei der Verteidigung gegen solcherlei Unwahrheiten. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen. Erklärt sich der Gegner nicht freiwillig zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bereit, sind als Mittel im Zivilprozess die Unterlassungsklage und die Einstweilige Verfügung möglich. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, werden hierfür die Kosten auch regelmäßig von der Versicherung übernommen.

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