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Warf Kevin Großkreuz Döner auf Kölner Fan ?


Gegen den Fußballnationalspieler und BVB-Spieler Kevin Großkreuz läuft ein Strafverfahren. Gemeinsam mit seinem Dortmunder Mannschaftskollegen Julian Schieber begab sich der Nationalspieler nach einer privaten Feier in einen Dönerladen.

Der Kölner Fan Marco B., der sich ebenfalls in der Nähe dieses Dünnerladens aufhielt, behauptet nun, Großkreuz habe ihm seinen Döner ins Gesicht geworfen.

Dies habe dazu geführt, dass Marco B. ein Brennen in den Augen verspürt habe. Aus rechtlicher Sicht hat diese Handlung - sollte die Schilderung des Zeugen zutreffen - wohl eher beleidigenden, als körperverletzenden Charakter.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hatte in einem ähnlichen Fall geurteilt, dass ein bloßes Ekelgefühl für eine Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens und damit eine Körperverletzung nicht ausreicht.

Im vorliegenden Fall des BVB-Spielers Großkreuz deutet alles darauf hin, dass das Verfahren letztlich durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wird. Allein die Prominenz des Beschuldigten darf nicht dazu führen, dass eine allenfalls niedrigschwellige Körperverletzung oder Beleidigung auch noch zu einem Urteil oder Strafbefehl führt.

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