top of page

Shiny Flakes und jetzt Strafverfahren ?

Ihnen wird ein Btm-Verstoss als Kunde von Shiny Flakes vorgeworfen ?
 
Gegen den in der Praxis oft anzutreffenden Vorwurf des Btm-Verstoßes als Kunde von Shiny Flakes wird in der Praxis der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich häufig verteidigt.
 
Fachanwalt für Strafrecht in Osnabrück
 
Nachdem der junge Mann (von der Presse als "Kinderzimmer-Dealer" bezeichnet), der hinter Shiny Flakes (damals shiny-flakes.com) stand, verhaftet und Inhaftiert wurde, geht die Polizei gründlich die Kundenliste durch.
 
Dies führt zu Strafverfahren für die möglichen Kunden. Zumeist lautet der Vorwurf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die im Betäubungsmittelstrafrecht enthaltenen Vorschriften drohen ab gewissen Mengen von Rauschgift mit erheblichen Strafen.
 
Die Erfahrung von Dr. Jan van Lengerich in einer Vielzahl von Btm-Verfahren hat jedoch gezeigt, dass die Verteidigung gegen BtmG-Verstöße erfolgreich gestaltet werden kann. Sie sollten daher, wenn Sie Vorladung, Anklage, oder bereits die Ladung zu einem Gerichtstermin erhalten haben, unverzüglich Kontakt zu Rechtsanwalt Dr. van Lengerich aufnehmen. In Besonderer Weise gilt dies selbstverständlich für Fälle von Verhaftung oder Durchsuchung.
 
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich in Osnabrück berät Sie gerne bei Fragen im Hinblick auf den Vorwurf eines Btm-Verfahrens.
Anwalt,Shiny Flakes, Osnabrück, Strafverteidiger, Anklage, Versicherungsbetrug, Amphetamin, Haftbefehl
bottom of page