Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg
Weil die Grundrechte unseres Mandanten durch eine Auslieferung nach Rumänien wegen der dortigen Haftbedingungen gegebenenfalls verletzt werden, ist der Fall nun dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt worden.
Bereits in der Vergangenheit wurde Rumänien unter anderem wegen der Überfüllung seiner Gefängnisse durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt.
Sollte das Gericht auch in diesem Fall entscheiden, dass völkerrechtliche Mindeststandards im Rahmen der Inhaftierung in Rumänien nicht gewährleistet sind, könnte dies sämtliche Auslieferungen zum Zwecke der Strafvollstreckung aus Staaten der Europäischen Union nach Rumänien unzulässig werden lassen.
Mit Spannung wird daher in unserer Kanzlei die schriftliche und mündliche Verhandlung vor dem Gericht in Luxemburg erwartet.
Uptade zum Beitrag Verfahren vor dem EuGH in Luxemburg
Der EuGH hat seine Entscheidung getroffen und zugunsten unseres Mandanten entschieden.
Das Urteil ist abrufbar auf der Internetseite des EuGH. Das Aktenzeichen lautet: C-404/15.