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Bildung terroristischer Vereinigungen - § 129a StGB

Ihnen wird der Vorwurf der Mitgliedschaft oder Bildung einer terroristischen Vereinigung gemacht?
 
 
Der Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB ist ein Verbrechenstatbestand.
 
Die Deutschen Behörden verfolgen insoweit auch mögliche Taten von Deutschen im Ausland wie etwa Syrien, Irak oder anderen aktuellen oder früheren Kriegsgebieten. Zuletzte hat die Türkei erklärt, insoweit etwaige sogenannte "ISIS-Rückkehrer" den nach Deutschland abzuschieben.
 
Sollte dieser Vorwurf Ihnen oder einem Angehörigen von Polizei oder Staatsanwaltschaft in Gestalt einer Vorladung, Anklage oder Strafbefehls gemacht werden, ist dringend dazu zu raten, anwaltliche Hilfe unverzüglich in Anspruch zu nehmen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich berät Sie unbefangen und steht Ihnen bei der Verteidigung gegen die Vorwürfe zur Seite.
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