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Haft

Anwalt Haft Osnabrück
Sind Sie oder ein Angehöriger verhaftet worden?
Zu unterscheiden sind Strafhaft und Untersuchungshaft. Einer Strafhaft liegt eine bereits erfolgte Verurteilung zugrunde.
Sollte Untersuchungshaft verhängt worden sein, so steht eine Hauptverhandlung erst bevor.
Die Zeit nach der Verhaftung durch die Polizei ist entscheidend. Sie sollten sofort einen Strafverteidiger benachrichtigen. Dr. Jan van Lengerich sucht den Verhafteten unverzüglich in der Haft auf und wird bei der Vorführung vor dem Haftrichter dabei sein. Regelmäßig bestehen gute Verteidigungschancen für die Aufhebung oder Außervollzugsetzung eines Haftbefehls. Jeder Verhaftete hat zudem Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Nehmen Sie bei Verhaftung unverzüglich Kontakt auf.
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