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MORD & TOTSCHLAG - Kapitalstrafrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich bietet Vertretung in Kapitalstrafverfahren. Vorwürfe aus dem Kapitalstrafrecht wie Mord und Totschlag werden vor den Schwurgerichtskammern der Landgerichte verhandelt.

 

Vertretung bei den Vorwürfen Mord und Totschlag

 

Angesichts der erheblichen Strafandrohung bei Vorwürfen aus dem Kapitalstrafrecht ist es unabdingbar unmittelbar zu Beginn eines solchen Verfahrens Kontakt mit einem Strafverteidiger aufzunehmen. Bei Festnahme und Untersuchungshaft sollte von den Angehörigen ein Rechtsanwalt für Strafrecht beauftragt werden. Es ist dringend davon abzuraten, ohne anwaltlichen Beistand Angaben gegenüber der Polizei zu machen.

 

Zuständigkeit der Schwurgerichte bei Verbrechen mit Todesfolge

 

Im Rahmen der Hauptverhandlung werden zur Aufklärung von Todesfällen insbesondere auch Sachverständigengutachten eine Rolle spielen. Häufig werden hier rechtsmedizinische oder toxikologische Sachverständigengutachten eingeholt. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich steht Ihnen bei Vorwürfen aus dem Kapitalstrafrecht zur Seite.

NOTFALLNUMMER - 0170 969 1836

 

Rechtsanwalt Dr. Jan van Lengerich war bereits in diversen Verfahren wegen Mord und Totschlag in Schwurgerichtsverfahren als Verteidiger tätig und verfügt daher über die notwendige Erfahrung zur Vertretung in Kapitalstrafsachen.

 

Nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Anwalt Mord und Totschlag Osnabrück & Bremen
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