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Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG)
Wird Ihnen ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vorgeworfen?
Das Arzneimittelgesetz (AMG) dient einem kontrollierten Einsatz von Arzneimitteln sowohl im Bereich der Humanmedizin, als auch der Tiermedizin. In der Praxis der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich ist der AMG-Verstoß ein häufiger Vorwurf. So sind etwa rezeptpflichzige Medikamente auch im "Darknet" eine beliebte Ware. Gerade, weil viele sich der Strafbarkeit nicht bewusst sind, kommt es häufig zu Verfahren.
Der Begriff Arzneimittelstrafrecht meint das Zusammenspiel der in den §§ 5 ff. AMG geregelten Verbotsnormen des Arzneimittelrechts und der damit verbundenen §§ 95 und 96 AMG, welche Verstöße unter Strafe stellen.
Sollte Ihnen ein solcher Vorwurf in Form einer Vorladung der Polizei, Anklageschrift oder gar Hausdurchsuchung gemacht werden, nehmen Sie gerne Kontakt auf.
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