Arztstrafrecht
Das Arztstrafrecht hat insbesondere wegen der bekannt gewordenen Fehler in ärztlichen Abrechnungen in letzter Zeit erhebliche Bedeutung im Rahmen der Strafverteidigung gewonnen.
Das Tätigkeitsgebiet der Rechtsanwaltskanzlei Dr. van Lengerich umfasst hier zum einen die Verteidigung gegen die Vorwürfe ärztlicher Behandlungsfehler, die etwa die Straftatbestände der fahrlässigen Körperverletzung im Sinne des § 229 StGB oder der fahrlässigen Tötung gemäß 222 StGB betreffen.
Darüber hinaus werden Vorwürfe der Korruption im Zusammenhang mit Pharmakonzerngratifikationen beziehungsweise angelicher Bestechlichkeit von Ärzten regelmäßig vor Deutschen Staatsanwaltschaften und Gerichten von Rechtsanwalt Dr. van Lengerich verteidigt. Da hierbei in naher Zukunft eine Gesetzesänderung möglich ist, hält sich die Rechtsanwaltskanzlei selbstverständlich auf dem rechtswissenschaftlich neuesten Stand der Rechtsprechung.
Oftmals geht ein Strafverfahren mit einem Verfahren zur Entziehung der Approbation einher. Wegen dieser weitreichenden Folgen eines Strafverfahrens sollte unbedingt auf kompetente Strafverteidigung Wert gelegt werden. Rechtsanwalt Dr. Jan van Lengerich hat selbst Ärzte im engsten Familienkreis und ist als Strafverteidiger insoweit kompetenter Ansprechpartner in Fragen des Arztstrafrechts.