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Betäubungsmittelstrafrecht / Drogenstrafrecht

Die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. van Lengerich vertritt im Rahmen der Strafverteidigung regelmäßig Mandanten, denen etwa Handeltreiben, Besitz, Herstellung oder Abgabe von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. In Verfahren, mit teilweise erheblichem Umfang, wurde bereits wegen Drogendelikten in Bezug auf Cannabis (Marihuana, Haschisch, Gras, Wirkstoff THC), Speed, Amphetamine, Crystal Meth, Pep, Extasy (xtc), LSD, Kokain, Crack sowie Heroin erfolgreich verteidigt.
 
NOTFALL ? : Rufen Sie gerne sofort 0541-200081 14
 
Sollte Ihnen der Vorwurf eines BtMG-Verstoßes gemacht worden sein, sollten Sie einen auf Drogenstrafrecht beziehungsweise Betäubungsmittelstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit Ihrer Vertetung beauftragen. Die im Betäubungsmittelstrafrecht enthaltenen Vorschriften drohen ab gewissen Mengen von Rauschgift mit erheblichen Strafen. Dies gilt für alle oben angegeben Betäubungsmittel, so dass insbesondere auch der gerade bei Jugendlichen verbreitete Konsum von Cannabis (Kiffen) mit Strafe bedroht ist.
 
Die Erfahrung von Dr. Jan van Lengerich in einer Vielzahl von Btm-Verfahren hat jedoch gezeigt, dass die Verteidigung gegen BtmG-Verstöße erfolgreich gestaltet werden kann. Sie sollten daher, wenn Sie Vorladung, Anklage, oder bereits die Ladung zu einem Gerichtstermin erhalten haben, unverzüglich Kontakt zu Rechtsanwalt Dr. van Lengerich aufnehmen. In Besonderer Weise gilt dies selbstverständlich für Fälle von Verhaftung oder Durchsuchung. Hierbei dürfen Sie auch die Notfallnummer der Rechtsanwaltkanzlei  in Osnabrück wählen.
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