Entzug Jagdschein bei Strafverfahren?
Sie sind Jäger und gegen Sie läuft ein Strafverfahren?
Strafrechtliche Verurteilung können für Jäger weitreichende Folgen haben. Bei einer Verurteilung von einer Strafe von mindestens 60 Tagessätzen besteht die Gefahr, dass der Jagdschein und die Waffenbesitzkarte (WBK) entzogen werden.
Es ist daher von enormer Wichtigkeit, bei Kenntnis von polizeilichen Ermittlungen wegen einer Straftat unverzüglich anwaltlichen Rat einzuholen beziehungsweise sich anwaltlich vertreten zu lassen.
Machen Sie insbesondere ohne Rechtsbeistand keine Angaben gegenüber der Polizei.
Hat die Jagdbehörde erst Kenntnis von der Verurteilung, ist es erheblich schwieriger diese davon zu überzeugen, dass die Zuverlässigkeit des Jägers noch gegeben ist.
Die Kanzlei Dr. van Lengerich rät stets dazu, bereits im Strafverfahren eine Einstellung des Verfahrens oder eine lediglich geringe Rechtsfolge zu erreichen um so den Jagdschein zu erhalten.
Dr. Jan van Lengerich berät bundesweit Jäger in strafrechtlichen Belangen.