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Bedrohung

Ihnen wird der Vorwurf der Bedrohung gemacht?
 

 

"Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft". So lautet der Gesetzestext des § 241 StGB. Wenn Ihnen dieser Vorwurf gemacht wird, sollten Sie zunächst anwaltlichen rat einholen.
 
 
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich berät Sie unbefangen und steht Ihnen bei der Verteidigung gegen die Vorwürfe zur Seite.
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