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Revisionsrecht
Sie möchten Revision gegen ein Urteil einlegen lassen ?
Das Rechtsmittel der Revision hat in Strafsachen als "letzte Chance" besondere Bedeutung.
Fachanwalt für Strafrecht in Osnabrück
Die Revision hat - obwohl sie oft das einzige Rechtsmittel ist - einen nur eingeschränkten Prüfungsmaßstab. Normalerweise findet etwa eine "neue Hauptverhandlung" im Revisionsverfahren nicht statt. Es werden also nicht beispielsweise alle Zeugen nochmals vernommen. Statistisch gesehen führen nur sehr wenige Revisionen zum Erfolg.
Erfolgreiche Revision als "letzte Chance"
Eine eigene Entscheidung in der Sache selbst durch das Revisionsgericht ergeht nicht, sondern das angefochtene Urteil wird - im Falle des Erfolges - entweder ganz oder nur zum Teil aufgehoben und zu einer neuen – etwa auf bestimmte Punkte begrenzten – Verhandlung an das Tatgericht zurückverwiesen.
Zurückverweisung an das Tatgericht
Das Ziel der Verteidigung ist möglichst die Aufhebung des angefochtenen Urteils. Hiezu ist zumeist eine außerordentlich komplexe Prüfung des angefochtenen Urteils auf Rechtsverletzungen in der Vorinstanz erforderlich.
Zur Prüfung der Erfolgsaussichten für eine Revision nehmen Sie gerne Kontakt zur Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich auf.
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