Schadensersatz / Schmerzensgeld
Das Gesetz sieht bei Schädigung der Gesundheit oder Beschädigung des Eigentums Schadensersatzansprüche vor. Die Reform des Schadensersatzrechtes im Jahr 2002 hat die rechtliche Stellung von Geschädigten erheblich verbessert.
Die Möglichkeit der Geltendmachung von Schmerzensgeld ist hierbei erweitert worden. Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld können sich etwa aus Verkehrsunfällen, Stürtzen auf Wegen, Vertragspflichtverletzungen oder auch aus unerlaubten Handlungen (Straftaten etc.) ergeben.
Schmerzensgeld
Schmerzensgeld ist eine Entschädigung für erlittenen Körperschaden. Ziel ist hier die Wiedergutmachung sowie auch Sühne.
Die Höhe eines Schmerzensgeldes muss im Einzelfall geprüft werden. Anhaltspunkte bieten hier die einschlägigen Schmerzensgeldtabellen, die anhand von Urteilen in den jeweiligen Schadenshöhen zusammengestellt wurden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich berät Sie hierbei gerne über Ihre Erfolgsaussichten und klagt gegebenenfalls für Sie Ansprüche ein oder wehrt solche gegen Sie erhobenen Forderungen ab.
Schadensersatz
Vom Schädiger kann zudem Ersatz für erlittene Vermögensschäden verlangt werden. Dies gilt insbesondere für Schäden bei einem Unfall, in den man unverschuldet verwickelt wird. Hierbei ist der Geschädigte nach dem Gesetz so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stehen würde.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich ist mit der Geltendmachung von Schadenspositionen vertraut und ist hierbei vor allen Deutschen Gerichten für Sie tätig.