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ATTORNEYS AT LAW
Die Kanzlei Osnabrück
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich - Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht vertritt ihre Interessen vor allen Deutschen Gerichten, Polizeistationen, Staatsanwaltschaften sowie sonstigen Strafverfolgungsbehörden. Wir bieten Verteidigung gegen sämtliche Delikte.
In Osnabrück finden Sie uns in der Innenstadt an der Großen Straße 37/38 (links neben "Zumnorde").
Tätigkeit im Strafrecht
Im Mittelpunkt steht das Interesse unserer Mandanten. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei liegt im Strafrecht.
Wir bieten Prozessvertretung und Beratung im ganzen Spektrum der Strafverfahren sowie Bußgeldverfahren.
Aktuelles, Blog & Presse
Informieren Sie sich über aktuelle Gerichtsentscheidungen, sowie interessante Pressemeldungen im Bereich des Rechts in unserem Blog oder auf den Social Media Seiten unserer Kanzlei.
Kontakt
KANZLEI OSNABRÜCK
Große Straße 37/38
49074 Osnabrück
TEL
0541 200081 14
FAX
0541 200081 19
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Rechtsanwalt & Strafverteidiger in Osnabrück
Warum zum Fachanwalt für Strafrecht ?
Die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" ist rechtlich geschützt, so dass sich als Fachanwalt nur Rechtsanwälte bezeichnen dürfen, die gegenüber der Rechtsanwaltskammer den Erwerb besonderer theoretischer und praktischer Erfahrungen nachgewiesen haben.
§ 2 der Fachanwaltsordnung (FAO) führt insoweit aus:
(1) Für die Verleihung einer Fachanwaltschaftsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.
(2) Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
(3) Die besonderen theoretischen Kenntnisse müssen die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen.
Um diese nachgewiesene überdurchschnittliche Qualifikation auf dem Gebiet des Strafrechts zu halten und auszubauen, ist ein Fachanwalt verpflichtet, jährlich an einer bestimmten Anzahl von Fachfortbildungen teilzunehmen und dies der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.
Aufgrund dieser oben genannten nachgewiesenen überdurchschnittlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse im Strafrecht und Strafprozessrecht hat die Rechtsanwaltskammer Oldenburg Rechtsanwalt Dr. Jan van Lengerich die Befugnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" erteilt.
Wir bieten Strafverteidigung
In Osnabrück oder jeder anderen Stadt vertreten wir die Interessen unserer Mandanten. Hierbei verteidigen wir vor allen deutschen Gerichten und Polizeiwachen gegen sämtliche strafrechtlichen Vorwürfe. Dies sind Vorwürfe, die Tatbestände aus dem
Strafgesetzbuch (StGB), wie etwa:
Aussagedelikte, Betrug, Bedrohung, Beleidigung, Brandstiftung, Diebstahl, Fahrerflucht, Fahrlässige Tötung, Hausfriedensbruch, Hehlerei, Körperverletzung, Nachstellung, Nötigung, Raub, Sachbeschädigung, Sexualstraftaten, Totschlag/Mord, Trunkenheitsfahrt, Vergewaltigung oder etwa Wilderei betreffen. Weiter bieten wir Verteidigung gegen Vorwürfe aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) Waffengesetz (WaffG) oder etwa der Abgabenordnung (AO), die hier insbesondere die Steuerhinterziehung
betreffen.
Strafverfahren sind belastend. Wir stehen im Strafprozess loyal an Ihrer Seite und verteidigen Sie mit den in der Strafprozessordnung (StPO) vorgesehenen Mitteln gegen den staatlichen Strafanspruch.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf !
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