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U-Haft Informationen
Ihr Angehöriger wurde in Untersuchungshaft genommen ?
Wenn Sie diesen besuchen möchten ist dies nur unter einigen Voraussetzungen möglich. Sie können also nicht einfach in das entsprechende Gefängnis fahren und werden hereingelassen.
Sie benötigen zunächst eine Besuchserlaubnis der Staatsanwaltschaft beziehungsweise des Gerichts.
Melden Sie sich gerne in unserem Büro. Wir können für Sie die erforderlichen Genehmigungen für Besuch oder Telefonate beantragen.
Wer im Raum Osnabrück in Untersuchungshaft genommen wird kommt regelmäßig in eine der folgenden Justizvollzugsantalten:
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