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Besitz, Verbreitung, Erwerb

von kinderpornografischen Schriften

Ihnen wird der Vorwurf des Besitzes, der Verbreitung oder des Erwerbs von Kinderpornografie gemacht?

 

Der Vorwurf ist als Straftatbestand in § 184b StGB geregelt. Sollte dieser Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht Ihnen von Polizei oder Staatsanwaltschaft in Gestalt einer Vorladung, einer Anklage oder eines Strafbefehls gemacht werden, ist dringend dazu zu raten, anwaltliche Hilfe unverzüglich in Anspruch zu nehmen.

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich berät Sie unbefangen und steht Ihnen bei der Verteidigung gegen die Vorwürfe zur Seite.

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