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Sexualstrafrecht

​Die Vorschriften des Sexualstrafrechts wurden in der letzten Zeit erheblich verschärft. Dies gilt sowohl für die möglichen Strafen wie auch für die Verjährungsregelungen.

Rechtsanwalt Dr. Jan van Lengerich vertritt Sie unbefangen, diskret und kompetent gegenüber allen Staatsanwaltschaften und Gerichten gegen Vorwürfe mit Bezug zum Sexualstrafrecht. Vorwürfe können hier etwa sexuelle Nötigung, sexueller Mißbrauch, Vergewaltigung, Verbreitung, Erwerb, Besitz von kinderpornographischen Schriften sein.

Wie in der gesamten Tätigkeit der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich wird ihr Anliegen selbstverständlich mit Diskretion behandelt. Allein der Vorwurf einer Sexualstraftat lässt leider oft - selbst bei Unschuldigen - im Umfeld ein schlechtes Bild entstehen. Sie können jedoch versichert sein, dass wir Ihnen auch bei der rechtlichen Durchsetzung von Ansprüchen wegen zu Unrecht erhobener Vorwürfe zur Seite stehen werden.
 
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