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Vorladung von der Polizei Osnabrück ?
Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten?
Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten haben, bedeutet dies, dass ein Strafverfahren gegen sie bereits eingeleitet wurde. Es liegt also bereits eine strafrechtliche Ermittlungsakte der Polizei vor, weil gegen sie der Anfangsverdacht in Bezug auf eine Straftat gegeben ist.
Die Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter in einem Strafverfahren ist Ausdruck des Grundsatzes, Ihnen als Beschuldigten rechtliches Gehör zu verschaffen. Das Erscheinen bei der Polizei ist nicht verpflichtend, selbst wenn die Vorladungsschreiben formuliert sind als sei dies der Fall.
Es ist ihr Recht, nicht zur Vorladung zu gehen und keine Angaben zu machen!
Machen Sie keine Angaben, ohne zuvor mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht gesprochen zu haben. Lassen Sie die Ermittlungsakte zunächst durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich einsehen. Sodann sollte gemeinsam entschieden werden, ob eine Einlassung gegenüber der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft erfolgt, oder ob dies eher schädlich wäre und nicht erfolgen sollte.
Die richtige Reaktion auf eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter ist der Weg zum Anwalt für Strafrecht. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich aus Osnabrück steht bei Fragen des Strafrechts als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
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