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Strafverfahren

Vorladung

Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten?

Dies bedeutet, dass bereits ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wurde. Machen Sie keine Angaben, ohne zuvor anwaltlichen Rat eingeholt zu haben. Der bekannte Satz "ich sage nichts ohne meinen Anwalt" ist hierbei absolut zutreffend. Rechtsanwalt Dr. van Lengerich rät stets dazu, zunächst die Strafakten einsehen zu lassen und sodann das weitere Vorgehen zu planen.

Wichtig ist hierbei auch, dass Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren zu Vorladungen der Polizei nicht erscheinen müssen. Oftmals sind die Vorladungen der Polizei so formuliert, dass ein Erscheinen dort verpflichtend wäre. Dies ist nicht der Fall. Die Vorladung ist lediglich Ausdruck des Grundsatzes, Ihnen als Beschuldigten rechtliches Gehör zu verschaffen. Wenn Sie dieses Recht nicht wahrnehmen möchten, ist dies Ihre Wahl.

Strafbefehl

Ihnen wurde ein Strafbefehl zugestellt?

Ein Strafbefehl entspricht einer Verurteilung ohne Hauptverhandlung. Möglicherweise ergeht diese Entscheidung, ohne dass Sie selbst sich Kenntnis von dem Inhalt der Strafakte gegen Sie verschaffen konnten. Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung können Sie Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Sodann wird Ihr Fall vor Gericht verhandelt. Oftmals kann erfolgversprechend jedenfalls zur Verringerung des verhängten Strafmaßes Einspruch eingelegt werden. Rechtsanwalt Dr. van Lengerich beantragt mit Einspruchseinlegung stets zugleich Akteneinsicht. Insoweit bleibt bis zur sodann bevorstehenden Hauptverhandlung genug Zeit, das weitere Vorgehen zu besprechen.

Anklageschrift

Sie haben eine Anklageschrift erhalten?

Die Anklageschrift ist, wie auch der Strafbefehl, sozusagen das Ergebnis der Ermittlungen gegen den Beschuldigten. Der Vorwurf, den Ihnen von der Staatsanwaltschaft durch die Anklage gemacht wurde, wird nunmehr durch ein Gericht überprüft. Dies geschieht regelmäßig im Rahmen der Hauptverhandlung.

Pflichtverteidiger

In besonderen Fällen ordnet das Gericht Ihnen einen Pflichtverteidiger bei. In einem solchen Fall der notwendigen Verteidigung tritt der Staat in Vorleistung und übernimmt zunächst die Kosten des Rechtsanwaltes. Dr. van Lengerich berät Sie gerne über die Möglichkeit der Beiordnung als Pflichtverteidiger. ​

Im Rahmen eines Strafverfahrens wird Ihnen die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Jan van Lengerich gerne beistehen.

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