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ESO ES 3.0 Messgerät – Messfehler

 
Ihnen wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen?
 
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich verteidigt bundesweit Mandanten gegen den Vorwurf des Geschwindigkeitsverstoßes. Insbesondere kommt es hier regelmäßig zu Erfolgen bei der Verteidigung gegen Bußgeldbescheide oder Fahrverbote, weil das Messgerät ESO ES 3.0 verwendet wurde und hierbei Fehler auftraten.
 
Funktion
 
Das ESO ES 3.0 Messgerät ist ein Nachfolgegeschwindigkeitsmessgerät. Eichpflichtige Komponenten dieses Messgerätes sind neben der Rechnereinheit der Sensorkopf, der Anzeige- und Bedienmonitor, die Fotoeinrichtung mit Digitalkameras und schließlich die Auswertungssoftware. Die Funktionsweise des Gerätes ist so geregelt, dass bei der Durchfahrt eines Fahrzeuges insgesamt fünf passive Sensoren die Durchfahrt detektieren.
 
Messfehler des ESO ES 3.0
 
Die Fehlerquellen des ESO ES 3.0 sind mannigfaltig. Unsere Kanzlei überprüfte im Rahmen der Akteneinsicht, ob in Ihrem konkreten Fall eine korrekte Messung vorgenommen wurde und ob Erfolgsaussicht für die Verteidigung gegen den Bußgeldbescheid bzw. das Fahrverbot besteht.
 
Eine korrekte Messung liegt jedenfalls nicht vor:
 
  • bei Fehlern in Bezug auf die Eichung
  • bei fehlender Dokumentation der Fotolinie
  • bei fehlender Messung der Fahrspurbreiten und des Abstandes zwischen Sensorkopf und Fahrbahnrand
  • wenn das Gerät nicht gemäß der vom Hersteller beigefügten Gebrauchsanweisung verwendet wird
 
Sollte unsere Kanzlei im Rahmen der Prüfung zu einem Messfehler des ESO ES 3.0 gelangen, bestehen gute Erfolgsaussichten für die Einstellung des Verfahrens oder etwa für einen Freispruch.
 
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf. Zur Prüfung der Angelegenheit benötigen wir lediglich den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid, Angaben zur Rechtsschutzversicherung sowie eine Vollmacht. Diese Unterlagen können Sie gerne auch per Fax oder E-Mail übersenden.

 

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