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Sexuelle Nötigung / Vergewaltigung

Ihnen wird der Vorwurf der sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung gemacht?
 
 
Der Vorwurf der sexuellen Nötigung / sexueller Übergriff gemäß § 177 StGB ist ein Verbrechenstatbestand.
 
 
Sollte dieser Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht Ihnen von Polizei oder Staatsanwaltschaft in Gestalt einer Vorladung, Anklage oder Strafbefehls gemacht werden, ist dringend dazu zu raten, anwaltliche Hilfe unverzüglich in Anspruch zu nehmen.
 
 
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich aus Osnabrück berät Sie unbefangen und steht Ihnen bei der Verteidigung gegen die Vorwürfe zur Seite.
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