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Sexueller Übergriff /Sexuelle Nötigung / Vergewaltigung

Ihnen wird der Vorwurf der sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung gemacht?
 
Der Vorwurf der sexuellen Nötigung gemäß § 177 StGB ist ein Verbrechenstatbestand. Dieser Tatbestand wurde im Jahre 2016 erheblich verschärft und trägt nunmehr im Gesetz die Überschrift:
 
- Sexueller Übergriff  - Sexuelle Nötigung - Vergewaltigung -
 
Sollte dieser Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht Ihnen von Polizei oder Staatsanwaltschaft in Gestalt einer Vorladung, Anklage oder Strafbefehls gemacht werden, ist dringend dazu zu raten, anwaltliche Hilfe unverzüglich in Anspruch zu nehmen. Eine Verurteilung kann neben einer langjährigen Gefängnisstrafe zu teilweise lebenslanger Stigmatisierung führen.
 
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich aus Osnabrück berät Sie unbefangen und steht Ihnen bei der Verteidigung gegen die Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht zur Seite.
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