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Sexuelle Nötigung / Vergewaltigung

Ihnen wird der Vorwurf der sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung gemacht?

 

Der Vorwurf der sexuellen Nötigung gemäß § 177 StBG ist ein Verbrechenstatbestand.

 

Sollte dieser Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht Ihnen von Polizei oder Staatsanwaltschaft in Gestalt einer Vorladung, Anklage oder Strafbefehls gemacht werden, ist dringend dazu zu raten, anwaltliche Hilfe unverzüglich in Anspruch zu nehmen.

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich berät Sie unbefangen und steht Ihnen bei der Verteidigung gegen die Vorwürfe zur Seite.

Tätigkeitsbereich:

Norddeutschland

Bremen

Osnabrück

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Verden

Achim

Aurich

Hannover

Berlin

Münster

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