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Blitzer & Bußgeld ?

FACHANWALT in Bremen und Osnabrück

Sie wurden geblitzt?
 

Geschwindigkeitsübertretungen, Abstandverstöße oder Rotlichtfahrten können in Bußgeldverfahren mit Geldbußen über Punkte bis hin zu Fahrverboten geahndet werden.

 

​Die von den Behörden in ihrem konkreten Fall angewandten Messverfahren werden von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich im Rahmen der Akteneinsicht überprüft. Bisweilen stellen sich bereits hier Messfehler (z.B. Reflexionen, Einstellungsfehler, Winkelfehler etc.) oder andere Verfahrensfehler heraus.

 

Zugleich richtet sich die Verteidigung zugleich gegen die Höhe der Sanktion. Drastische Sanktionen, wie Fahrverbote oder hohe Geldbußen können hier teilweise abgewendet werden.

 

Bundesweit vertritt die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich Mandanten in Bußgeldverfahren gegen Vorwürfe aus dem Ordnungswidrigkeitenbereich wie etwa Geschwindigkeitsübertretung, Abstands- oder Rotlichtverstoß.

 

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir werden für sie zunächst die Frage der Übernahme der Kosten des Verfahrens (Anwaltskosten und Kosten des Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens) durch ihre Rechtsschutzversicherung klären.

 

Sodann beantragen wir Akteneinsicht oder legen gegen einen bereits vorliegenden Bußgeldbescheid Rechtsmittel (Einspruch) ein.

 

Wir stehen im Bußgeldverfahren loyal an ihrer Seite.

 

 

 

 

 

 

 

Blitzer Anwalt Bremen Osnabrück
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