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Einbruch / Diebstahl / Wohnungseinbruchsdiebstahl

Ihnen wird ein Einbruch vorgeworfen ?

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich bietet Verteidigung gegen den Vorwurf des Diebstahls und insbesondere Wohnungseinbruchsdiebstahls.
 
Die Rechtsnorm des § 242 StGB dient dem Schutz fremden Eigentums. Nach dem Gesetz wird wegen Diebstahls bestraft, wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
 
Neben dem „einfachen“ Diebstahl gemäß § 242 StGB sieht das Gesetz weitere Formen des Diebstahls vor. So sind etwa der besonders schwere Fall des Diebstahls nach § 243 StGB, der Diebstahl mit Waffen, der Bandendiebstahl oder der Wohnungseinbruchdiebstahl nach § 244 StGB mit erheblich höheren Strafen (mindestens 6 Monate Freiheitsstrafe bedroht.
 
Sollte Ihnen oder einem Angehörigen der Vorwurf des Diebstahls -sei es durch Vorladung zur Polizei, Anklageschrift oder Strafbefehl- gemacht werden, sollten Sie nicht zögern unverzüglich einen Fachanwalt für Strafrecht zu konsultieren.
 
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich steht Ihnen hierbei gerne zur Seite.
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