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Sorgerecht

Die umgangssprachlich als Sorgerecht bezeichnete elterliche Sorge zählt zum Tätigkeitsfeld der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich.
 
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. van Lengerich vertritt ihre Interessen in allen Fragen des Sorgerechts. Hierbei bietet die Kanzlei Vertretung etwa im Hinblick auf Beantragung der alleinigen elterlichen Sorge.
 
Die Trennung der Eltern oder Ehescheidung ändert grundsätzlich nichts an der bestehenden gemeinsamen elterlichen Sorge.
 
Seit dem Jahr 2010 ist auch der nichteheliche Vater eines Kindes auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Mutter berechtigt, die gemeinsame elterliche Sorge auszuüben. Zu unterscheiden vom Sorgerecht ist das Umgangsrecht mit einem Kind.
Nehmen Sie bei Fragen in Bezug auf die elterliche Sorge gerne Kontakt auf.
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