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Umgangsrecht

Zu unterscheiden von der Frage der elterlichen Sorge ist das Umgangsrecht. Umgangsrecht bedeutet, dass einerseits das Kind das Recht hat Umgang mit beiden Elternteilen zu haben. Zudem hat jedes Elternteil ein Anrecht auf Umgang mit seinem Kind.

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich vertritt in ihre Interessen in Bezug auf Fragen des Umgangsrechts. Hierbei stehen wir Ihnen auch bei der Durchsetzung von einstweiligen Anordnungen zur Seite. Nehmen Sie gerne Kontakt auf.

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