top of page

Anwalt für Strafrecht - Dr. Jan van Lengerich
Fachanwalt & Strafverteidiger

 

 

 

Tätigkeiten
 
Im Mittelpunkt steht das Interesse unserer Mandanten. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei liegt im Strafrecht.
 
Wir bieten Prozessvertretung und Beratung im ganzen Spektrum der Strafverfahren sowie Bußgeldverfahren.
 

Zu einem unverbindlichen Gespräch nehmen Sie gerne Kontakt auf.

 

Aktuelles, Blog & Presse

 
Informieren Sie sich über aktuelle Gerichtsentscheidungen, sowie interessante Pressemeldungen im Bereich des Rechts in unserem Blog oder auf den Social Media Seiten unserer Kanzlei.

 

 

 

 

Kontakt

 

KANZLEI

Große Straße 37/38

49074 Osnabrück

 

TEL

0541 200081 14

 

FAX

0541 200081 19

EMAIL

jvl@jvl-recht.de

 

 

 

 

  • Facebook
  • Instagram

Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Warum zum Fachanwalt für Strafrecht ?
 
Die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" ist rechtlich geschützt, so dass sich als Fachanwalt nur Rechtsanwälte bezeichnen dürfen, die gegenüber der Rechtsanwaltskammer den Erwerb besonderer theoretischer und praktischer Erfahrungen nachgewiesen haben.
 
§ 2 der Fachanwaltsordnung (FAO) führt insoweit aus:
 
(1) Für die Verleihung einer Fachanwaltschaftsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.
 
(2) Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
 
(3) Die besonderen theoretischen Kenntnisse müssen die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen.
 
Um diese  nachgewiesene überdurchschnittliche Qualifikation auf dem Gebiet des Strafrechts zu halten und auszubauen, ist ein Fachanwalt verpflichtet, jährlich an einer bestimmten Anzahl von Fachfortbildungen teilzunehmen und dies der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.
 
Aufgrund dieser oben genannten nachgewiesenen überdurchschnittlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse im Strafrecht und Strafprozessrecht hat die Rechtsanwaltskammer Oldenburg Rechtsanwalt Dr. Jan van Lengerich die Befugnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" erteilt.
 
Wir bieten Strafverteidigung
 
In Osnabrück oder jeder anderen Stadt vertreten wir die Interessen unserer Mandanten. Hierbei verteidigen wir vor allen deutschen Gerichten und Polizeiwachen gegen sämtliche Vorwürfe und Anschuldigungen. Dies sind Vorwürfe, die Tatbestände aus dem Strafgesetzbuch (StGB), wie etwa:
 
Aussagedelikte (Meineid, Falschaussage), Bankrott, Betrug, Bedrohung, Beleidigung, Bestechung, Bildung terroristischer Vereinigungen, Brandstiftung (schwere), Erpressung, Diebstahl (besonders schwerer), Fahrerflucht, Fahrlässige Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Hausfriedensbruch, Hehlerei, Insolvenzverschleppung, Körperverletzung (schwere, gefährliche), Menschenhandel, Nachstellung, Nötigung, Raub, Sachbeschädigung, Sexualstraftaten (Sexueller Mißbrauch, Besitz pornographischer Schriften), Totschlag / Mord, Trunkenheitsfahrt, Untreue, Umweltdelikte,  Urkundenfälschung, Vergewaltigung oder etwa Wilderei betreffen. Weiter bieten wir Verteidigung gegen Vorwürfe aus dem Arneimittelgesetz (AMG), Betäubungsmittelgesetz (BtmG), Waffengesetz (WaffG), Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) oder etwa der Abgabenordnung (AO), die hier insbesondere die Steuerhinterziehung betreffen.
 
Strafverfahren sind belastend. Wir stehen im Strafprozess loyal an Ihrer Seite und verteidigen Sie mit den in der Strafprozessordnung (StPO) vorgesehenen Mitteln gegen den staatlichen Strafanspruch.
 
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich berät Sie gerne.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
bottom of page