

Verbrechen oder Vergehen
Umgangssprachlich wird oftmals jeder Rechtsverstoß gegen Strafgesetze als Verbrechen bezeichnet. Hiervon zu unterscheiden ist jedoch der formelle Verbrechensbegriff. Nach § 12 I StGB sind Verbrechen rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Zu den Verbrechen zählen neben den Kapitalstraftaten wie Mord und Totschlag etwa der Raub, die schwere Brandstiftung, die Körperverletzung mit Todesfolge oder etwa der schwere sexu
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