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43. Strafverteidigertag in Regensburg


Rechtsanwalt Dr. van Lengerich nimmt am diesjährigen Strafverteidigertag in Regensburg Teil. Die Thematik lautet in diesem Jahr: 

Psychologie des Strafverfahrens

Neben Fragen der Psychologie des Strafverfahrens im Kontext der im Strafverfahren gebotenen Wahrheitssuche wird auch die Neuregelung der Pflichtverteidigerbestellung behandelt werden.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen bis zum 25. Mai 2019 die im Oktober 2016 vom EU-Parlament und vom Europäischen Rat verabschiedete Richtlinie EU 2016/1919 ›über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls‹ in nationales Recht umgesetzt haben. 

Die Umsetzung dieser Richtlinie macht die Neuregelung des deutschen Rechts zur Pflichtverteidigerbestellung zwingend notwendig. 

In diesem Zusammenhang wird geboten sein insbesondere die frühzeitige Beiordnung, und zwar unverzüglich und spätestens vor einer Befragung durch die Polizei oder eine andere Strafverfolgungs- oder Justizbehörde, also die Einführung des „Verteidigers der ersten Stunde“ sowie weiter die Verlagerung der Auswahl des Verteidigers – das Vorschlagsrecht! – von den Gerichten auf die Rechtsanwaltskammern. 

Es bleibt zu hoffen dass diese zu treffende neue Regelung die unsägliche Praxis beendet, dass stets nur solche Verteidiger von Gerichten bestellt werden die zur „raschen Beendigung“ der Verfahren beitragen und nicht solche, die die bestmögliche Verteidigung des Beschuldigten gewährleisten.

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