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Verhalten bei Hausdurchsuchung


Wenn Sie von einer Hausdurchsuchung betroffen sind, sollten Sie sich unverzüglich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. van Lengerich bietet insbesondere in Fällen von Hausdurchsuchungen einen Notdienst an. Rechtsanwalt Dr. Jan van Lengerich steht Ihnen hierbei schnellstmöglich zur Verfügung.

Zu beachten ist, dass eine Hausdurchsuchung nur aufgrund eines richterlichen Beschlusses erfolgen darf. Nur in Ausnahmefällen darf auch bei Gefahr im Verzug auf Anweisung der Staatsanwaltschaft oder der Polizei durchsucht werden.

Hausdurchsuchungen erfolgen nicht immer rechtmäßig. Bei nicht rechtmäßig erfolgten Hausdurchsuchungen kann es zu Verwertungsverboten kommen. Hierbei ist es möglich, dass bei der Durchsuchung aufgefundene Beweismittel später vor Gericht nicht verwertet werden dürfen, weil die Durchsuchung rechtswidrig erfolgt ist.

Es ist dazu zu raten, bereits während der Hausdurchsuchung zu versuchen, Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Strafrecht aufzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, nehmen Sie rasch nach der Hausdurchsuchung Kontakt auf. Im Rahmen der Hausdurchsuchung ist es nicht sinnvoll mit der Polizei zu sprechen. Ebenfalls ist davon abzuraten, auf dem Durchsuchungsprotokoll das Einverständnis mit der Durchsuchung zu vermerken.

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