top of page

Strafbarkeit von Verstößen gegen Ausgangssperre und Quarantäne-Anordnung wegen Corona ?

Wird ihnen ein Verstoß gegen die Ausgangssperre oder das Quarantäne Vorschriften vorgeworfen ?



Nach dem Infektionsschutzgesetz können bei Verstößen gegen eine Ausgangssperre (etwa Ausgangsverbot oder Betretungsverbote im Sinne des Infektionsschutzgesetzes) Freiheitsstrafen oder Geldstrafen verhängt werden.


Verstoß gegen Quarantäne-Anordnungen


Mit Wirkung zum 01.02.2020 ist die CoronaVMeldeV in Kraft getreten. Hiernach fällt nämlich Covid-19 (sog. Coronavirus) unter die Meldepflicht des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 des IfSG.


Die Polizeibehörden vor Ort sind gehalten, etwaige Quarantäne-Anordnungen insoweit durchzusetzen.


Gemäß § 74 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird derjenige mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft, der eine nach § 73 Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11 bis 20, 22, 22a 23 oder 24 IfSG bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 IfSG genannte Krankheit oder einen in § 7 IfSG genannten Krankheitserreger verbreitet.


Verstoß gegen Ausgangssperre


Gemäß § 28 I Infektionsschutzgesetz sind Behörden befugt,


Personen (zu) verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind.


Wird ihnen etwa durch die Polizei oder Ordnungsbehörden vorgeworfen, gegen Schutzvorschriften des Infektionsschutzgesetzes oder anderen Vorschriften im Hinblick auf Corona verstoßen zu haben, können sie sich gerne mit der Rechtsanwaltskanzlei Dr. van Lengerich mit den Sitzen in Osnabrück und Bremen in Verbindung setzten.





Empfohlener Post
Aktueller Post
Suche
bottom of page