top of page

Shiny-Flakes & Chemical-Love und nun Strafverfahren ?


Nachdem die im Darknet früher zu erreichenden "Shiny-Flakes.com" sowie "Chemical-Love.to" aufgeflogen sind, geht die Polizei gründlich die Kundenliste durch. Zudem wurde der "Kinderzimmer-Dealer" zu einer langen Haftstrafe verurteilt.

Dies führt zu Strafverfahren für die möglichen Kunden. Zumeist lautet der Vorwurf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die im Betäubungsmittelstrafrecht enthaltenen Vorschriften drohen ab gewissen Mengen von Rauschgift mit erheblichen Strafen.

Die Erfahrung von Dr. Jan van Lengerich in einer Vielzahl von Btm-Verfahren hat jedoch gezeigt, dass die Verteidigung gegen BtmG-Verstöße erfolgreich gestaltet werden kann. Sie sollten daher, wenn Sie Vorladung, Anklage, oder bereits die Ladung zu einem Gerichtstermin erhalten haben, unverzüglich Kontakt zu Rechtsanwalt Dr. van Lengerich aufnehmen. In Besonderer Weise gilt dies selbstverständlich für Fälle von Verhaftung oder Durchsuchung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich in Osnabrück berät Sie gerne bei Fragen im Hinblick auf den Vorwurf eines Btm-Verfahrens.

Empfohlener Post
Aktueller Post
Suche
bottom of page