Strafvereitelung von Hartmann in Sachen Edathy ?
Nach § 258 StGB begeht eine Strafvereitelung, wer vereitelt, dass ein anderer bestraft wird.
Der Abgeordnete der SPD Sebastian Edathy versichert nun an Eides Statt, dass er von seinem früheren Fraktionskollegen Michael Hartmann den entscheidenden Tipp erhalten hat.
Hierbei soll Hartmann Erkenntnisse an Edathy weitergegeben haben, die er vom früheren Präsidenten des BKA, Ziercke, erhalten habe, nämlich, dass es staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Edathy gebe.
Wenn dann Sebastian Edathy etwa die Möglichkeit hatte, Beweismittel wie Laptop oder andere Datenträger verschwinden zu lassen, die gegbenenfalls kinderpornografische Inhalte hatten, so dürfte dies einen hinreichenden Tatverdacht gegen Hartmann und folglich eine Anklage gegen diesen zur Folge haben.
Die Strafvereitelung sieht einen Strafrahmen bis zu fünf Jahren vor, wobei die Strafe nicht höher sein darf, als die für die Vortat (hier Besitz von Kinderpornografie für Edathy) angedrohte Strafe. Wie die SPD hiermit umgeht, bleibt abzuwarten.